Als Amateurfunkband bezeichnet man jedes Frequenzband, das dem Amateurfunkdienst oder dem Amateurfunkdienst über Satelliten zugewiesen ist.
Die Bänder werden nach der Wellenlänge der Frequenzen benannt. Die Wellenlänge ergibt sich aus der Division der Lichtgeschwindigkeit (299.792.458 m/s) durch die Frequenz (in Hertz). Beispielsweise steht das 160-Meter-Band für den Bereich von 1800 bis 2000 kHz und das 80-Meter-Band für den Bereich von 3500 bis 3800 kHz. Historisch bedingt sind die Bezeichnungen allerdings nicht ganz exakt, so beispielsweise im 40-Meter-Band.
Geschichte
Der US-amerikanische Radio Act of 1912 beschränkte Amateurfunkstellen auf Wellenlängen kürzer als 200 Meter (entsprechend Frequenzen oberhalb von 1,5 MHz). Diese Frequenzen wurden damals als nur für lokale Reichweiten tauglich beurteilt. Nachdem Funkamateure zeigten, dass auf Kurzwelle mit geringem Aufwand interkontinentale Verbindungen möglich sind (vgl. Léon Deloy), meldeten andere Funkdienste ihre Bedürfnisse an, und die Funkamateure wurden weiter eingeschränkt.
Erste Zuweisungen in den USA
Das United States Department of Commerce richtete mit den Recommendations for Regulation of Radio im Jahr 1924 Frequenzbänder für unterschiedliche Funkdienste ein. Dem Amateurfunk wurden dabei folgende Bänder zugewiesen:
Washingtoner Weltfunkvertrag 1927
Die ersten Amateurfunkbänder wurden international im Weltfunkvertrag (Washington, 1927) den Funkamateuren zugewiesen.
Internationale Fernmeldekonferenz Atlantic City 1947
Auf der Internationalen Fernmeldekonferenz in Atlantic City 1947 wurde die Welt in drei ITU-Regionen aufgeteilt, Frequenzzuweisungen sind seither teilweise nur für einzelne Regionen.
Weitere Änderungen der Amateurfunkbänder
- Auf der World Radiocommunication Conference (WARC) 1979 wurden dem Amateurfunk folgende Frequenzbereiche zusätzlich zugewiesen („WARC-Bänder“):
- 10,100 MHz bis 10,150 MHz: 30-Meter-Band
- 18,068 MHz bis 18,168 MHz: 17-Meter-Band
- 24,890 MHz bis 24,990 MHz: 12-Meter-Band
Frequenzbereiche in Deutschland
Als Besonderheit gelten in Deutschland die Frequenzen innerhalb der Amateurfunkbänder gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) als zugeteilt, wenn dem Funkamateur ein Rufzeichen zugeteilt ist, ohne dass es, wie für andere Funkdienste, einer weiteren Frequenzzuteilung bedarf. Die Amateurfunkverordnung (AFuV) erlaubt Amateurfunkbetrieb in den folgenden Frequenzbereichen mit den nachfolgenden Parametern:
Zusätzliche Nutzungsbestimmungen (in Auszügen):
Anmerkung: Die Nutzung des 630-m-Bandes wird laut Amtsblattverfügung 11/2012 der Bundesnetzagentur bis zur Umsetzung der Ergebnisse der WRC-12 in nationales Recht vorerst geduldet, dabei ist besonders Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen.
Frequenzbereiche in Österreich
Die Funkfrequenzen für alle Geräte sind in einem sogenannten Bänderplan festgelegt. Dies trifft auch auf den Amateurfunk zu.
Im Bandplan wird zum einen die Frequenz, die Betriebsart und die erlaubte Leistung (in Watt) festgeschrieben. Der Bandplan weicht von Land zu Land geringfügig ab.
Die folgenden Frequenzen für den Amateurfunk entsprechen der österreichischen Frequenznutzungsverordnung Anlage 4:
Zur Bewilligungs- und Leistungsklasse siehe Amateurfunkzeugnis.
Frequenzbereiche in der Schweiz
In der Schweiz ist das BAKOM für die Zuteilung der Amateurbänder zuständig, diese ist mit Stand vom 1. Januar 2017 wie folgt geregelt:
Die Zuweisung „sekundär“ bedeutet, dass andere Dienste Vorrang haben und nicht gestört werden dürfen. Bandbreiten und zulässige Modulationsarten sind gesondert geregelt.
Einzelnachweise
Weblinks
- Bandplan 6m , 50 MHz (abgerufen am 17. November 2017)
- Ausbreitungsbedingungen für ein Amateurfunkband (abgerufen am 17. November 2017)
- Amateurfunk Bandpläne für Österreich von 50 MHz bis 3000 GHz (abgerufen am 17. November 2017)
- Amateurfunk Bandpläne für Deutschland (abgerufen am 16. März 2021)




